Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Musikmanagement & Artist Services
Stand:

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Vermittlungen, Beratungen sowie Management- und Organisationsdienstleistungen zwischen dem Musikmanagement („Management“) und seinen Auftraggebern, Künstlern, Veranstaltern, Agenturen, Labels, Markenpartnern oder sonstigen Geschäftspartnern („Kunde“).

1.2
Das Management bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen:

* Künstler- und Markenmanagement
* Booking- und Veranstaltungskoordination
* Strategische Beratung
* Öffentlichkeitsarbeit und Positionierung
* Vermittlung von Kooperationen, Sponsoring und Medienauftritten
* VIP- und Premium-Eventbetreuung
* Tour- und Projektmanagement
* Exklusive Concierge- und Lifestyle-Services im Zusammenhang mit Künstler- oder Eventprojekten
* Koordination von Musik- und Videoproduktionen, Fotoshooting, exklusive Inhalte (BTS), Social Media etc.
* Interview- und Kameratraining, sowie Vocal Coaching

1.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2.1
Angebote des Managements sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

2.2
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Angebots, digitale Zustimmung oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen zustande.

2.3
Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Projektbriefing.

3.2
Das Management schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg, insbesondere keine garantierten Reichweiten, Einnahmen, Medienplatzierungen oder Buchungen.

3.3
Das Management ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Dienstleister, Agenturen, Freelancer, Sicherheitsdienste, Produzenten oder Subunternehmer einzusetzen.

3.4
Termine, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Kooperationen stehen unter dem Vorbehalt organisatorischer, technischer, behördlicher oder höherer Umstände.

4.1
Sofern vertraglich vereinbart, erfolgt die Zusammenarbeit exklusiv.

4.2
Während einer exklusiven Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde, vergleichbare Managementleistungen nicht parallel durch Dritte in Anspruch zu nehmen.

4.3
Verstöße gegen Exklusivitätsvereinbarungen berechtigen das Management zur außerordentlichen Kündigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

5.1
Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

5.2
Das Management kann tätigkeitsbezogene Honorare, Projektpauschalen, Retainer, Provisionen, sowie Reisekosten oder individuelle Premium-Servicegebühren berechnen.

5.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision für vermittelte Aufträge, Bookings, Sponsorings oder Kooperationen 25% des Nettoauftragswertes.

5.4
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

5.5
Bei Zahlungsverzug ist das Management berechtigt:

* Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
* laufende Leistungen auszusetzen,
* Termine oder Veröffentlichungen zurückzustellen,
* Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5.6
Reise-, Sicherheits-, Hotel-, Produktions-, Transport-, Hospitality- oder Sonderkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.1
Leistungen im High-Class-, Luxus- oder VIP-Segment erfordern besondere organisatorische, sicherheitsrelevante und diskretete Maßnahmen.

6.2
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche relevanten Informationen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere:

* Sicherheitsanforderungen
* Gästelisten
* Compliance-Vorgaben
* technische Anforderungen
* Reise- und Aufenthaltsdaten
* besondere Verhaltens- oder Geheimhaltungsvorgaben

6.3
Das Management ist berechtigt, Aufträge oder Veranstaltungen aus Sicherheits-, Reputations- oder Compliance-Gründen abzulehnen oder abzubrechen.

7.1
Sämtliche geschäftlichen, wirtschaftlichen, persönlichen oder projektbezogenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

7.2
Dies gilt insbesondere für:

* Künstlergagen
* Vertragsinhalte
* VIP-Gäste
* Produktionsdetails
* interne Kommunikation
* Sicherheitskonzepte
* unveröffentlichte Medieninhalte

7.3
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen keine vertraulichen Informationen veröffentlicht, weitergegeben oder wirtschaftlich verwertet werden.

7.4
Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.

8.1
Sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Leistungsschutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

8.2
Der Kunde garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten zu verfügen.

8.3
Das Management darf Projekt- oder Veranstaltungsnamen sowie öffentlich zugängliche Referenzen zu Eigenwerbezwecken verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

8.4
Exklusive oder vertrauliche Projekte werden ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht.

9.1
Der Kunde verpflichtet sich zu professionellem und rechtskonformem Verhalten.

9.2
Das Management ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

* strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen,
* erhebliche Reputationsschäden drohen,
* diskriminierendes, gewaltverherrlichendes oder geschäftsschädigendes Verhalten bekannt wird,
* vertragliche Pflichten schwerwiegend verletzt werden.

9.3
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

10.1
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

10.2
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

* Naturkatastrophen
* behördliche Maßnahmen
* Terrorwarnungen
* politische Unruhen
* Pandemien
* Strom- oder Netzausfälle
* Sicherheitslagen
* Streiks
* technische Großstörungen

10.3
Bereits entstandene Kosten und Fremdleistungen sind vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht stornierbar sind.

11.1
Das Management haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Management ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Reputationsverluste oder ausgefallene Folgegeschäfte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.4
Das Management haftet nicht für Leistungen Dritter, insbesondere Veranstalter, Airlines, Sicherheitsdienste, Hotels, Technikdienstleister oder Produktionsfirmen.

12.1
Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

12.2
Dauerschuldverhältnisse können ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4
Kündigungen bedürfen der Schriftform.

13.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

13.2
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

13.3
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass projektbezogene Kommunikationsdaten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

14.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Managements.

15.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.2
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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